10 Meter Contest

Der DARC e.V. 10 Meter Contest ist ein Kurz-Contest auf dem 10 Meter Band, der nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, viel Spaß macht und insbesondere auch für Neueinsteiger geeignet ist. Er findet am Sonntag. den 13. Januar 2019 zwischen 10:00 Uhr MEZ und 12:00 Uhr MEZ statt.
Aus unserem Ortsverband nehmen einige Stationen teil, ferner bietet sich die gute Gelegenheit nach dem Rundspruch noch ein paar Punkte auf dem 10 Meter Band an die Contest Stationen zu vergeben.

Also: Termin vormerken und mitmachen – Du kannst Dich bei der Veranstaltungsübersicht rechts registrieren, dann bleibst Du auf dem Laufenden…

Die Regeln für diesen Contest befinden sich hier:
https://www.darc.de/der-club/referate/conteste/darc-10m-contest/regeln/
Es ist zu erwarten, das viele Stationen aus dem Umland und der Region teilnehmen, macht also Spaß und ist ein guter Reichweiten-Test für die 10-Meter Antenne.

OQRP Contest 2018

Elekraft K1/4, 5W out

Am 29./30. Dezember 2018 war der Original QRP Contest. Bei diesem Funkwettbewerb ist tatsächlich dabei sein alles – in die Bewertung und Punkte fließt mit ein, ob das Funkgerät selbst gebaut und ob mit Very Low Power (1 W out), QRP (<=5W out) oder MP (20 W out) gefunkt wurde.
DF1OE, Roland hatte auf dem Berg bei DL0TY eine FD4 und eine kleine QRP-Station aufgebaut und ist (sporadisch) mit dabei.

4m – 70Mhz Duldung verlängert

Mitteilung Nr. 414 / 2018

Befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150 – 70,200 MHz
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,200 MHz ab sofort bis zum 31. Dezember 2019 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen geduldet.


Nutzungsbestimmungen
Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen.

Zugelassene Sendearten:
Maximal zulässige belegte Bandbreite
einer Aussendung:
Maximale Strahlungsleistung:
Antennenpolarisation:
Alle Sendearten
12 kHz
25 Watt ERP
horizontal

Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen.
Fernbedient erzeugte Aussendungen sind nicht gestattet. Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV sind im Rahmen dieser Regelung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht zugestimmt werden.
Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen: Datum,Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers.

Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,200 MHz im Rahmen des
Amateurfunkdienstes sind alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten und finden insofern Anwendung.
Diese Regelung ist sensibel anzuwenden, Störungen sind zu vermeiden und die maximale Leistung ist nur dann auszuschöpfen, wenn es für die Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als unbedingt notwendig erachtet wird.